Brennende Schals — (K)eine Sachbeschädigung?
Zwei Dynamofans erhielten nach dem Auswärtsspiel der SGD am 23.11.2019 im Hamburger Volksparkstadion jeweils einen Strafbefehl aufgrund einer gemeinschaftlich begangenen Sachbeschädigung, strafbar nach § 303 Abs. 1 und § 25…